Anlage zu Ihrem Angebot und Vertragsbedingung

1. Allgemeines, Haftungsausschluss

  1. Für den Umfang unserer Lieferung und Leistungen sind ausschließlich die allgemeinen Lieferungs- und Geschäftsbedingungen der Fa. Garlana GmbH maßgebend. Spätestens mit Beginn der Arbeiten vor Ort beim Auftraggeber werden die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Garlana GmbH in Verbindung mit dem zuvor bekannten Angebot abermals dem Auftraggeber angeboten.
  2. Nebenabreden, Streichungen und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von der Fa. Garlana GmbH schriftlich bestätigt werden.
  3. Zugesagte Lieferzeiten gelten nur, wenn keine Betriebsstörungen auftreten, die die Fa. Garlana GmbH zu vertreten hat.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten unentgeltlich der Fa. Garlana GmbH schriftlich die erforderlichen Unterlagen (insbesondere der Pläne) zur Verfügung zu stellen, aus denen Verlauf und Lage im Erdreich befindliche Versorgungsleitungen (Strom-,Gas,-Heizöl,-Benzin, Wasser,-Telefonleitungen u.ä.) sowie unterirdische Tankanlagen, Gebäudeteile etc. hervorgehen. Der Auftraggeber wird von der vorbenannten Verpflichtung frei wenn er die Fa. Garlana GmbH rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten, (10 Tage) schriftlich damit beauftragt, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Für diesen Fall berechnet die Fa. Garlana GmbH dem Auftraggeber eine Pauschalsumme von 900,00 Euro, (Selbstkostenpreis ) welche sofort fällig wird und gesondert von einem bestehenden Auftragsverhältnis zu bezahlen ist. Eine mündliche Inkenntnissetzung ist in keinem Fall ausreichend und berechtigt die Fa. Garlana GmbH den Beginn bzw. die Fortführung der Arbeiten zu jedem Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses vorübergehend einzustellen.
  5. Für Schäden an unterirdischen Anlagen, welche auf die Zurverfügungstellung unrichtiger Unterlagen zurückzuführen ist, ist eine Haftung der Fa. Garlana GmbH gegenüber dem Auftraggeber, sowie Versorgungsträgern ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für Schäden dieser Art die Fa.Garlana GmbH von Schadenersatzansprüchen Dritter gleich welcher Art und Höhe, freizustellen.
    Dies gilt auch für fehlerhafte Verlegung von Leitungen durch die Versorgungsträger!


2. Kündigung und Schadenersatz

  1. Die Fa. Garlana GmbH behält sich das Recht der außenordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor, wenn über das Vermögen des Bestellers das Insolvenzverfahren beantragt, oder eröffnet wird.
  2. Die Fa. Garlana GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn der Auftraggeber nach schriftlicher Aufforderung der Übergabe der unter 1d) genannten Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nachkommt. Für diesen Fall der Kündigung haftet der Auftraggeber auf Schadenersatz in Höhe des vertraglich vereinbarten Werklohns, abzüglich bereits erbrachter Leistungen und ersparter Aufwendungen, welche mit 40% der Auftragssumme angesetzt werden. Dem Auftraggeber ist jedoch der Nachweis der tatsächlichen Höhe der ersparten Aufwendungen vorbehalten.
    Kündigt die Fa. Garlana GmbH das Auftragsverhältnis aus einem sonstigen nicht von ihr vertretenen Grund, so sind die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bereits erbrachten Leistungen abzurechnen.
    Der Auftraggeber haftet in diesem Fall der Fa. Garlana GmbH gegenüber auf Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen erbrachten Leistungen und vertraglich vereinbarter Auftragssumme abzüglich Mehrwertsteuer und einer Pauschale von 40% der vertraglichen Auftragssumme für ersparte Aufwendungen der Fa. Garlana GmbH
    Dem Auftraggeber ist jedoch der Nachweis über die tatsächliche Höhe der ersparten Aufwendungen der Fa. Garlana GmbH vorbehalten.


3. Angebot, Preise, Zahlungsbedingung

  1. Die Angebotsabgabe der Fa. Garlana GmbH erfolgt ausschließlich anhand schriftlich gegenüber der Fa. Garlana GmbH anzugebenden Angaben über die Beschaffenheit des unter der Geländeoberfläche liegenden Erdreichs. Werden seitens des Bestellers keine Angaben zur Beschaffenheit des Erdreichs gemacht, ist Grundlage des von der Fa. Garlana GmbH gemachten Angebotes, dass das Erdreich frei von nicht natürlichen Bestandteilen, wie Bauschutt, Beton, Plastik, toxischen Materialien u ä, ist. Bei der Auftragsausführung anfallende Kosten, die auf mangelnde bzw. falsche Angaben zur Bodenbeschaffenheit zurückzuführen sind (Mehrkosten für Abtrag und Entsorgung von verunreinigtem Aushub), sind vom Auftraggeber gesondert zu entrichten. Dies gilt auch bei Vereinbarung einer Pauschalvergütung und bei Fest- oder Einheitspreisen.
  2. Ein evtl. zugesagter Skonto, Rabatt oder sonstiger Preisnachlass wird nur für den Fall gewährt, dass die vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages sofort nach Eingang der Rechnung erfolgt. Zugesagte Rabatte werden ungültig, Wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung früherer Lieferungen und Leistungen in Verzug befindet.
  3. Stehen dem Auftraggeber Forderungen gegen die Fa. Garlana GmbH zu, so ist die Abtretung der Forderung bzw. einer Teilforderung an Dritte nicht zulässig. Abtretungen werden von der Fa. Garlana GmbH nicht anerkannt.
  4. Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers gegen die Fa.Garlana GmbH ist nicht zulässig, soweit diese aus dem gleichen Auftragsverhältnis besteht. Die Aufrechnung mit Forderungen des Bestellers, die in Zusammenhang mit anderen Auftragsverhältnissen gegen die Fa.Garlana GmbH besteht, ist nicht zulässig ,soweit nicht eine schriftliche Aufrechnungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Fa. Garlana GmbH getroffen wurde.
  5. Zahlungsvereinbarung zwischen Auftraggeber (Besteller) und der Fa. Garlana GmbH sind wie folgt und verbindlich.
    30 % bei Arbeitsaufnahme
    40 % nach der ersten Materiallieferung
    20 % zwei Tage vor Fertigstellung
    Restzahlung erfolgt nach mängelfreier Abnahme.
    Gesonderte Abschlagzahlung ist nur nach Vereinbarung möglich und schriftlich zu bestätigen.
  6. Nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen werden nach Rechnungseingang 8,75% Verzugszinsen ab dem ersten Tage des Rechnungsdatum, ohne Mahnung fällig.
  7. Baustrom und Wasser sind vom Auftraggeber am Leistungsort kostenlos der Fa. Garlana GmbH zu stellen. Abzüge hierfür sind nicht zulässig.
  8. Alle Maßangaben sind Zirka-Werte und werden nach Fertigstellung vor Ort aufgemessen und gemäß Einheitspreis in Rechnung gestellt. Auf alle Netto- Preisangaben kommt die allgemeine Mehrwertsteuer. Pauschalaufträge müssen schriftlich vereinbart werden.
  9. Stundenlohnarbeiten werden im Mittellohn je Stunde mit 44,30 € abgerechnet.
    Diese Arbeiten werden grundsätzlich mit dem Bauherrn abgestimmt.


4. Gewährleistung

  1. Die Bestimmungen für die Gewährleistung beträgt wie folgt:
    Für Bauteile ,Steinarbeiten fünf Jahre.
    Für Erdarbeiten ein Jahr.
    Für Pflanzarbeiten mit Pflegevertrag eine Vegetationsperiode lang ( 30. Oktober bis30. Juni)
    Für Pflanzarbeiten ohne Pflegevertrag besteht keine Gewährleistung.
    Für Reparaturarbeiten, Stundenlohnarbeiten, Zeitarbeit sowie Grünflächenpflege wird keine Gewährleistung übernommen, ausgenommen wenn hierfür schriftlich eine Änderung vereinbart wurde.
  2. Für technische Einrichtungen wie zB. Pumpen, Bewässerungsanlagen, Folien sowie Holzarbeiten beträgt die Gewährleistung sechs Monate, ausgenommen wenn hierfür schriftlich eine Änderung vereinbart wurde.
  3. Bei Baustoffe “wie Betonwerksteine,“ Natursteine,“ Holz. WPC, können farbliche Abweichungen auftreten. Hierfür kann keine Gewährleistung übernommen werden.
  4. Bei Betonwerksteinen können Haar,- Schrumpfrisse auftreten!
    Bei nicht gefasten Steinen können Abplatzungen auftreten! Hierfür kann keine Gewährleistung übernommen werden.
  5. Bei Verfugen von Betonwerksteinflächen, Natursteinflächen mit Fugenmörtel, Zementmörtel, sowie Fugenmaterial auf Kunstharzbasis können Farb,- und Strukturabweichungen in der Oberfläche auftreten. Hierfür wird keine Gewährleistung übernommen!
  6. Holz und WPC sind Naturprodukte die sich von Natur aus verformen können.
    Hierfür kann keine Gewährleistung übernommen werden!
  7. Der Baugrund ist vom Bauherrn frei zu geben, er versichert, dass dieser setzungsfrei ist.
    Für Flächensetzungen in Bereichen von Versorgungsgräben, Arbeitsräumen, die durch Fremdfirmen bearbeitet und verfüllt wurden und nicht fachgerecht verdichtet sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen.
    Unser Aufbaugewerk wird sonst evtl. beeinträchtigt


4. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Werklohnforderung sowie Erfüllung sämtlicher Forderungen aus diesem und anderen Vertragsverhältnissen mit dem Auftraggeber im Eigentum der Fa. Garlana GmbH
  2. Die Fa. Garlana GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Einbauten, Material, Baustoffe aller Art die mit dem Boden verbunden sind, auszubauen und zu verwerten. Die Kosten hierfür gehen zulasten des Auftraggebers (Besteller).
  3. Stundenlohnarbeiten werden durch den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigten, (Architekt-Bauleiter) täglich abgezeichnet und somit ohne Widerruf anerkannt. Sollte der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter nicht täglich auf der Baustelle anwesend sein, gelten die Rapporte, Aufzeichnung drei Tage nach Erstellung unwiderruflich als anerkannt.
  4. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hanau, soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind. Dies gilt auch für den Fall, das der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder unbekannt verzogen ist.
    Grundsätzlich ist BGB – Vertragsrecht, VOB muss gesondert vereinbart werden.
    Falls Abweichungen gemäß BGB und der Allgemeinen Vertragsbestimmung der Fa. Garlana GmbH in Absatz 1 bis 5 bestehen, werden die Vertragsreglungen der Fa. Garlana GmbH ohne Gerichtsbarkeit vom Auftraggeber unwiderruflich anerkannt.

    Firma Garlana GmbH Stand Januar 2017



Datenschutzverordnung gemäß EU-DSGVO und BDSG vom 25.05.2018

 

5. Datenschutz

(1)Verantwortliche Stelle im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist: Garlana GmbH, Im Erlich 2, 63594 Hasselroth, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!,
Mobil 0178 1819558

(2)Der Datenschutzbeauftrage steht dem Kunden für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Verfügung.

(3)Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten unserer Kunden, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unserem Kunden erhalten.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Kontaktdaten des Kunden, z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie auch Daten zum Zahlungsverhalten.

(4)Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:
der Kunde nach Art. 6. Abs. 1a) DSGVO seine Einwilligung zu der Verarbeitung
der ihn betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat:
die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1b ) DSGVO für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei der Kunde ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage des Kunden erfolgt:
die Verarbeitung nach Art.6 Abs. 1c ) DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der wir unterliegen:
Die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder eines Dritten nach Art. 6 Abs. 1f ) DSGVO erforderlich ist, z.B. Konsultation von Datenaustausch mit Auskunfteien zur Bonitätsermittlung, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz Personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

(5)Eine Offenlegung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt gegenüber Auskunfteien. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen gesetzlichen Pflichten benötigen.
Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken personenbezogene Daten erhalten. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an oder in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.

(6)Wir verarbeiten und speichern die personenbezogenen Daten des Kunden, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.

(7)Soweit der Kunde uns nach Art.6 Abs. 1a ) DSGVO eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt hat, kann er diese jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO uns gegenüber widerrufen.

(8) Jeder Kunde als betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15
DSGVO, auf Berichtigung nach Art.16 DSGVO, auf Löschung nach Art. 17
DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sowie auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO.

(9) Bei Beauftragung des Kunden bedarf es keiner schriftlichen Bestätigung der ABG und DSGVO. Der Kunde ist mit der ABG und DSGVO einverstanden.
Die ABG und DSGVO sind unter www.garlana-gmbh.de, sowie im Büro einsehbar.
Auf Wunsch erhalten sie diese auch in Papierform ausgehändigt

Widerspruchsrecht

Der Kunde kann aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art.6 Abs. 1 erfolgt, Widerspruch einlegen.
Wir werden die personenbezogenen Daten nach dem Eingang des Widerspruchs nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Kunden überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch ist zu richten an:

Garlana GmbH, Im Erlich 2, 63594 Hasselroth

 

Stand Mai 2018